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Deko |
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| Wiedergabe ohne Gewähr | |
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Berufsgenossenschaftliche Vorschrift
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BGV C1
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BG-Vorschrift
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| Inhaltsverzeichnis | |
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Diese BG-Vorschrift ist eine Unfallverhütungsvorschrift im Sinne des § 15
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).
Durchführungsanweisungen geben vornehmlich an, wie die in den
BG-Vorschriften normierten Schutzziele erreicht werden können. Sie
schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die
auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen
Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.
Durchführungsanweisungen enthalten darüber hinaus weitere Erläuterungen zu BG-Vorschriften. |
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