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ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
ANGEBOTE
Reservierungen
Sofern in Angeboten kein Reservierungszeitraum benannt ist,
sind sämtliche Angebote freibleibend.
Mehrwertsteuer
Sämtliche Angebotspreise verstehen sich zuzüglich
gesetzlicher Mehrwertsteuer.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN BEI DER ANMIETUNG VON EQUIPMENT
Haftung
Nach Übergabe (Abschluß des Aufbaus bis zum Beginn des
Abbaus) haftet der Mieter in vollem Umfang für das gemietete
Equipment. Die Haftung des Mieters bezieht sich auf sämtliche
Gefahren und Ursachen für Beschädigung und/oder Verlust.
Die Haftung erfolgt bei Verlust oder Totalschaden in Höhe
des Neuwertes. Bei Teilschäden in Höhe der
Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffungskosten jeweils zzgl.
Beschaffungskosten und Nutzungsausfall bzw. Fremdbeschaffung
(Anmietung) bis zur entgültigen Ersatzbeschaffung
Versicherung
Zur Minderung des Risikos gem. Pkt. 2.1. empfehlen wir dem Mieter
bzw. Veranstalter zum Abschluß einer entsprechenden
Versicherung gegen Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Sturm und
sonstiger Gefahren.
Zahlung
Sofern im Angebot nicht anders benannt, gelten folgende
Zahlungsziele:
50% bis 30 Tage vor der Veranstaltung
50% bei Aufbaubeginn (bzw. Anlieferung)
Rücktritt
Tritt der Veranstalter und Auftraggeber nach Auftragserteilung
von seinem Auftrag zurück, so berechtigt dieses den Vermieter
(Auftragnehmer) zur Berechnung einer Stornogebühr in folgenden
Höhen:
Bei Rücktritt bis 90 Tage vor Aufbaubeginn:
50% der Auftragssumme
bis 70 Tage vor Aufbaubeginn
75% der Auftragssumme
bis 50 Tage vor Aufbaubeginn
100% der Auftragssumme
Mietdauer
Die vereinbarte Miet- bzw. Nutzungsdauer ist jeweils im Angebot
benannt. Nicht vereinbarte Nutzungstage werden nachträglich
in Höhe der vollen Gesamtmiete berechnet.
ZUSATZBEDINGUNGEN BEI DER ANMIETUNG VON BÜHNEN UND ZELTEN
Sturm/Wind
Der Mieter sorgt während seiner Haftungsdauer (siehe Pkt.2.1) für
die Sturm- und Windsicherung der gemieteten Sachen.
Behörden
Der Mieter sorgt eigenständig für sämtliche Genehmigungen,
Gestattungen, Konzessionen und Zulassungen.
Strom
Der Mieter sorgt für eine ordnungsgemäße Erdung und
Verstromung der Aufbauten durch einen Elektromeister.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Zahlungsverzug
Ist der Veranstalter (Auftraggeber) mit einer Zahlung in Verzug,
so entbindet dieses den Vermieter bzw. Auftragnehmer von seiner
Leistungspflicht ohne den Anspruch auf Zahlung zu verlieren.
Sonderrabatt
Ist in den Angeboten ein Sonderrabatt ausgewiesen, so handelt es sich
hierbei um einen Rabatt bei Einhaltung der Zahlungsziele durch den
Auftraggeber. Hält der Auftraggeber diese Zahlungsziele nicht ein,
so besteht Anspruch auf Nachberechnung des Sonderrabattes zzgl.
gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Änderungen
Änderungen der Vereinbarungen, Terminänderungen und
Außerkraftsetzung von Bedingungen können nur in
schriftlicher Form vorgenommen werden.
Ersatz
Sollten dem Vermieter bzw. Anbieter durch nicht vorhersehbare
Ereignisse die Erbringung seiner Leistung unmöglich sein, so
verpflichtet sich dieser, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
Personal
Sofern die Gestellung von Auf-, Abbau und/oder sonst. Personal
(z.B. Bewachung) gefordert wurde, hat der Mieter diese auf eigene Kosten
bereitzustellen. Für nicht vorhandenes Personal berechnen wir 29,00 Euro/Std..
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für sämtl. Streitigkeiten ist Dülmen