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ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

  1. ANGEBOTE

    1. Reservierungen
      Sofern in Angeboten kein Reservierungszeitraum benannt ist, sind sämtliche Angebote freibleibend.
    2. Mehrwertsteuer
      Sämtliche Angebotspreise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  2. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN BEI DER ANMIETUNG VON EQUIPMENT

    1. Haftung
      Nach Übergabe (Abschluß des Aufbaus bis zum Beginn des Abbaus) haftet der Mieter in vollem Umfang für das gemietete Equipment. Die Haftung des Mieters bezieht sich auf sämtliche Gefahren und Ursachen für Beschädigung und/oder Verlust. Die Haftung erfolgt bei Verlust oder Totalschaden in Höhe des Neuwertes. Bei Teilschäden in Höhe der Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffungskosten jeweils zzgl. Beschaffungskosten und Nutzungsausfall bzw. Fremdbeschaffung (Anmietung) bis zur entgültigen Ersatzbeschaffung
    2. Versicherung
      Zur Minderung des Risikos gem. Pkt. 2.1. empfehlen wir dem Mieter bzw. Veranstalter zum Abschluß einer entsprechenden Versicherung gegen Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Sturm und sonstiger Gefahren.
    3. Zahlung
      Sofern im Angebot nicht anders benannt, gelten folgende Zahlungsziele:

      50% bis 30 Tage vor der Veranstaltung
      50% bei Aufbaubeginn (bzw. Anlieferung)
    4. Rücktritt
      Tritt der Veranstalter und Auftraggeber nach Auftragserteilung von seinem Auftrag zurück, so berechtigt dieses den Vermieter (Auftragnehmer) zur Berechnung einer Stornogebühr in folgenden Höhen:

      Bei Rücktritt bis 90 Tage vor Aufbaubeginn:
      50% der Auftragssumme

      bis 70 Tage vor Aufbaubeginn
      75% der Auftragssumme

      bis 50 Tage vor Aufbaubeginn
      100% der Auftragssumme
    5. Mietdauer
      Die vereinbarte Miet- bzw. Nutzungsdauer ist jeweils im Angebot benannt. Nicht vereinbarte Nutzungstage werden nachträglich in Höhe der vollen Gesamtmiete berechnet.
  3. ZUSATZBEDINGUNGEN BEI DER ANMIETUNG VON BÜHNEN UND ZELTEN

    1. Sturm/Wind
      Der Mieter sorgt während seiner Haftungsdauer (siehe Pkt.2.1) für die Sturm- und Windsicherung der gemieteten Sachen.
    2. Behörden
      Der Mieter sorgt eigenständig für sämtliche Genehmigungen, Gestattungen, Konzessionen und Zulassungen.
    3. Strom
      Der Mieter sorgt für eine ordnungsgemäße Erdung und Verstromung der Aufbauten durch einen Elektromeister.

  4. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

    1. Zahlungsverzug
      Ist der Veranstalter (Auftraggeber) mit einer Zahlung in Verzug, so entbindet dieses den Vermieter bzw. Auftragnehmer von seiner Leistungspflicht ohne den Anspruch auf Zahlung zu verlieren.
    2. Sonderrabatt
      Ist in den Angeboten ein Sonderrabatt ausgewiesen, so handelt es sich hierbei um einen Rabatt bei Einhaltung der Zahlungsziele durch den Auftraggeber. Hält der Auftraggeber diese Zahlungsziele nicht ein, so besteht Anspruch auf Nachberechnung des Sonderrabattes zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
    3. Änderungen
      Änderungen der Vereinbarungen, Terminänderungen und Außerkraftsetzung von Bedingungen können nur in schriftlicher Form vorgenommen werden.
    4. Ersatz
      Sollten dem Vermieter bzw. Anbieter durch nicht vorhersehbare Ereignisse die Erbringung seiner Leistung unmöglich sein, so verpflichtet sich dieser, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
    5. Personal
      Sofern die Gestellung von Auf-, Abbau und/oder sonst. Personal (z.B. Bewachung) gefordert wurde, hat der Mieter diese auf eigene Kosten bereitzustellen. Für nicht vorhandenes Personal berechnen wir 29,00 Euro/Std..
    6. Gerichtsstand
      Der Gerichtsstand für sämtl. Streitigkeiten ist Dülmen


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